Seit dem 1. Juli 2008 sind die Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
erweitert worden (Pflegeleistungsergänzungsgesetz).
Voraussetzung für die Leistung ist zum einen, dass ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, wegen
- demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
- geistigen Behinderungen,
- psychischen Erkrankungen besteht.
Zudem muss ein Anspruch auf Pflegeversicherungsleitungen bestehen oder Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und HWV,
der noch nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht (mind. 1 Minute Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege).
Leistungen:
Grundbetrag von 100 € monatlich, bzw. erhöhter Betrag von 200 € monatlich.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Empfehlung des MDK.
Der Betrag ist zweckgebunden und darf nur für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen eingesetzt werden, wie zum Beispiel:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- zugelassene Pflegedienste mit besonderen Angeboten der Anleitung und Betreuung
  (keine Leistungen der Grund- und Behandlungspflege)
- niedrigschwellige Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert werden, bzw. förderfähig sind.
|
|