Neu ab 01.08.2020
Umwandlungsanspruch
Bis zu 40 % vom Sachleistungsbetrag können für Betreuungsleistungen wie Entlastungsleistungen verwendet werden. Wenn dies noch nicht durch ambulante Pflege ausgeschöpft ist.
Bei Fragen wenden sie sich an unser Fachpersonal.
Die passende Leistung für jeden
Entlastungsbetrag- Umwandlungsanspruch
Um diese Leistung erhalten zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die Pflegeversicherung bietet viele Leistungen und Angebote damit der Alltag in der Pflege verbessert wird.
Leistungsbeiträge, monatlich 125 Euro, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt.
Wir die Krankenpflegestation St. Elisabeth sind ein anerkannter Pflegedienst nach Landesrecht, der in einem kleinen Rahmen, Ihre Angehörige betreut und beschäftigt. Die Pflegeperson wird dadurch im Alltag unterstützt und kann sich somit Freiraum schaffen.
Unsere Angebote der Betreuungsleistungen sind
Betreuungsgruppen an jeweils zwei Nachmittagen im Monat
keine Betreuungsgruppentermine im Monat August ( Urlaubszeit)
Einzelbetreuung kann im Einzelfall vermittelt oder übernommen werden